Am Ende der Ausbildungszeit wird durch ein Berufsschulabschlusszeugnis dokumentiert, dass die Auszubildenden die Anforderungen der Berufsschule erfolgreich gemeistert haben. Ungeachtet dessen muss vor der IHK (Industrie und Handelskammer) oder in Besonderheit dieses Bildungsganges vor der HWK (Handwerkskammer) eine Zwischenprüfung und zum Ende der Ausbildungszeit eine Abschlussprüfung abgelegt werden.
Sowohl Zwischen- als auch Abschlussprüfungen überprüfen dabei den schulischen als auch betrieblichen Ausbildungsstand der Auszubildenden.
Die schriftlichen Abschlussprüfungen „Sommer“ finden grundsätzlich an zwei aufeinanderfolgenden Tagen im Mai eines jeden Jahres statt.
Zum Bestehen der Abschlussprüfungen müssen mindestens in drei von vier Teilbereichen ausreichende Leistungen erbracht worden sein. Wird ein Prüfungsbereich mit ungenügend bewertet, ist die Prüfung nicht bestanden. Folgende Prüfungsbereiche sind zu unterscheiden: Vertriebs- und Serviceleistungen, Finanzdienstleistungen, Wirtschafts- und Sozialkunde und Praktische Übungen. Die Praktischen Übungen finden in der Regel vier bis sechs Wochen nach den schriftlichen Prüfungen statt und werden im Rahmen einer mündlichen Prüfung abgenommen. Diese dauert bei einer Vorbereitungszeit von ca. 20 Minuten nochmals ca. eine halbe Stunde.
