Kaufmännisches Berufskolleg Walther Rathenau, Duisburg
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Bildungsgang Bürokaufmann/Bürokauffrau (BK)

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Berufsschule

 

Informationen zum Abschluss der Berufsschule (pdf)

 

 

Abschlussprüfung am Beispiel der Industrie- und Handelskammer (IHK)

Zwischenprüfung

Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes findet in der Mitte des 2. Ausbildungsjahres eine Zwischenprüfung statt. Sie ist schriftlich und wird in programmierter Form durchgeführt. Die Prüfungsarbeit bei der IHK besteht aus 60 Aufgaben, die aus den Fächern WiSo, ReWe und BüWi stammen. Die Prüfungsdauer beträgt 120 Minuten. Die maximal erreichbare Punktzahl beträgt 100 Punkte. 
Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist verpflichtend und dient lediglich dazu, den aktuellen Ausbildungsstand zu ermitteln.

Abschlussprüfung

Die Prüfung der IHK ist schriftlich in den Fächern WiSo, ReWe, BüWi und praktisch in den Fächern Informationsverarbeitung und Auftragsbearbeitung/Büroorganisation durchzuführen.

In der schriftlichen Prüfung soll der Prüfling in den nachstehend genannten Fächern je eine Arbeit anfertigen:

a) WiSo

In 60 Minuten soll der Prüfling praxisbezogene Aufgaben oder Fälle aus der Berufs- und Arbeitswelt in programmierter Form bearbeiten. 

b) BüWi

In 60 Minuten soll der Prüfling praxisbezogene Aufgaben oder Fälle in konventioneller Form bearbeiten. 

c) ReWe

In 90 Minuten soll der Prüfling praxisbezogene Aufgaben oder Fälle in programmierter Form bearbeiten. 

In allen drei Teilen sind maximal 100 Punkte zu erreichen. Die Zusammenfassung aller 3 Teile ergibt die schriftliche Note.

In der praktischen Prüfung soll der Prüfling Aufgaben in den nachstehend genannten Prüfungsfächern bearbeiten:

a) Informationsverarbeitung

In einer Bearbeitungszeit von 105 Minuten sind alle 3 Aufgabenteile zu lösen.

Prüfungsaufgabe 1: Textverarbeitung

Es ist ein Text des internen oder externen Schriftverkehrs nach stichwortartigen schriftlichen  Angaben zu konzipieren und auf einer alphanumerischen Tastatur nach DIN 2137 sachlich richtig, sprachlich angemessen und unter Berücksichtigung der Regeln nach DIN 5008 zu erstellen. Maximal 100 Punkte sind erreichbar.

Prüfungsaufgaben 2 und 3: Tabellenkalkulation

Hier sind nach Vorgabe von komplexen Ausgangssituationen zwei praxisnahe Aufgaben mit Hilfe eines Tabellenkalkulations-Programmes zu lösen. Maximal 2*100 Punkte sind erreichbar.

Alle Punkte der 3 Prüfungsteile werden addiert und zu einer Note zusammengefasst.

b) Auftragsbearbeitung und Büroorganisation (mündliche Prüfung)

Der Prüfling soll eine von zwei ihm zur Wahl gestellten praxisbezogenen Aufgaben mit Arbeits- und Organisationsmitteln bearbeiten. Die Aufgabe ist Ausgangspunkt des nachfolgenden Prüfungsgespräches. Daran anknüpfend können weitere Fachgebiete der Ausbildung angesprochen werden. Vorbereitung auf das Prüfungsgespräch ca. 15 Minuten, Dauer des Prüfungsgespräches (Einzelprüfung) ca. 30 Minuten. Maximal sind
100 Punkte erreichbar, die bei der Errechnung der praktischen Note doppelt gewichtet werden.

Bestehen der Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn im Gesamtergebnis, in der schriftlichen und in der praktischen Prüfung sowie in mindestens zwei der schriftlichen Prüfungsfächer mindestens ausreichende Prüfungsleistungen (mind. 50 Punkte) erbracht werden. Werden die Prüfungsleistungen in einem Prüfungsfach mit ungenügend bewertet (unter 30 Punkten), ist die Prüfung nicht bestanden. 

Wurden in der schriftlichen Prüfung die Leistungen in zwei Fächern mit mangelhaft und in den übrigen Fächern mit mindestens ausreichend bewertet, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach dem Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit mangelhaft bewerteten Fächer die schriftliche Prüfung durch eine mündliche Prüfung von ca. 15 Minuten zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Das Fach ist vom Prüfling zu bestimmen. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für dieses Prüfungsfach zählen die Ergebnisse der schriftlichen Arbeit doppelt gegenüber der mündlichen Ergänzungsprüfung.

Bei der Ermittlung des Ergebnisses der praktischen Prüfung hat das Prüfungsfach Auftragsbearbeitung/ Büroorganisation das doppelte Gewischt gegenüber dem Prüfungsfach Informationsverarbeitung.

Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses haben schriftliche und praktische Prüfung das gleiche Gewicht.

 

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