| Abschlussprüfung |
Die Abschlussprüfung besteht aus drei schriftlichen Klausuren, deren Inhalte sich schwerpunktmäßig aus den folgenden Bereichen rekrutieren:
- Betriebswirtschaftslehre
- Logistik
- und dem Zusatzfach Absatzprozesse
Eine mündliche Prüfung kann zu den schriftlich geprüften Fächern abgelegt werden. Die mündliche Prüfung findet auf Antrag der/des Studierenden statt. Der Prüfling kann spätestens am zweiten Werktag nach Bekanntgabe der Noten für die schriftlichen arbeiten bis zu zwei schriftliche Arbeiten benennen, zu denen er/sie mündlich geprüft werden möchte. Die Meldung für die mündliche Prüfung muss schriftlich erfolgen und ist verbindlich. Eine mündliche Prüfung wird nicht angesetzt oder nicht mehr durchgeführt, wenn auf Grund der vorliegenden Ergebnisse ein Bestehen des Fachschulexamens nicht mehr möglich ist.
| Abschluss |
Nach erfolgreicher Prüfung wird ein Zeugnis ausgehändigt. Der/die Studierende ist dann berechtigt, die Berufsbezeichung
Staatlich geprüfte Betriebswirtin /
Staatlich geprüfter Betriebswirt,
Schwerpunkt Logistik
zu führen.
Im Zeugnis werden auch das Thema und das Ergebnis der Projektarbeit ausgewiesen.
