Den Sekundarabschluss I – mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) - erwerben die Schülerinnen und Schüler am Ende des zweiten Schuljahres bei Erfüllung der Leistungsanforderungen.
Ebenfalls am Ende des zweiten Schuljahres (Oberstufe) erlangen die Schülerinnen und Schüler den Abschluss der beruflichen Grundbildung.
Mit dem Erwerb des mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) wird die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erworben, wenn
- in den Fächern Deutsch/Kommunikation, Mathematik und Englisch mindestens gute Leistungen oder
- in den Fächern Deutsch/Kommunikation, Mathematik und Englisch und in drei weiteren Fächern mindestens befriedigende Leistungen erzielt wurden.
