Kaufmännisches Berufskolleg Walther Rathenau, Duisburg
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Medizinische Fachangestellte/ Medizinischer Fachangestellter
Ausbildung und Fachhochschulreife
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| Abschluss der Berufsschule |
- Berufsschulabschluss
Der Berufsschulabschluss wird unabhängig vom Erfolg der Kammerprüfung zuerkannt. Er wird erreicht, wenn in allen Fächern mindestens ausreichende Leistungen erzielt wurden oder wenn die Leistungen in nur einem Fach "mangelhaft" sind und durch eine mindestens befriedigende Leistung in einem anderen Fach ausgeglichen werden.
Der Berufsschulabschluss ist dem Sekundarabschluss - Hauptschulabschluss nach Klasse 10 - gleichwertig.
Mit dem Berufsschulabschluss und bestandener Kammerprüfung erwerben Schülerinnen und Schüler den Sekundarabschluss I - Fachoberschulreife -, wenn sie eine Berufsschulabschlussnote von mindestens 3,0 erreichen und die für die Fachoberschulreife notwendigen Englischkenntnisse nachweisen.
- Berufsschulabschluss + Fachhochschulreife
Sie haben die Möglichkeit, während Ihrer Ausbildung zusätzlich die Fachhochschulreife zu erwerben, wenn Sie am Unterricht des Differenzierungsbereichs teilnehmen und die Fachhochschulreifeprüfung in den Fächern Mathematik, Deutsch/Kommunikation und Englisch ablegen.
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| Prüfungen der Ärztekammer |
- Zwischenprüfung
Nach 1,5 Jahren findet Anfang März zur Feststellung des aktuellen Leistungsstandes die Zwischenprüfung statt. Anhand von praxisbezogenen Aufgaben können die Auszubildenden zeigen, dass sie Untersuchungen und Behandlungen vorbereiten können und über Wissen in den Bereichen Arbeitsschutz- und Praxishygiene, Schutz für Infektionskrankheiten und Verwaltung und Datenschutz verfügen.
Die Prüfung dauert 2 Stunden. Das Ergebnis wird den Auszubildenden und den ausbildenden Ärzten von der Ärztekammer Nordrhein mitgeteilt.
- Abschlussprüfung
Die Ausbildung endet mit der Abschlussprüfung. Sie besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Schriftlich geprüft werden die Bereiche Behandlungsassistenz, (120 Min.), Betriebsorganisation und -verwaltung (120 Min.) und Wirtschafts- und Sozialkunde (60 Min.).
Im praktischen Teil der Prüfung erhalten die Auszubildenden eine komplexe Aufgabe. Nach einer Vorbereitungszeit zeigen sie anhand einer Situation aus der Arztpraxis, wie sie mit Patienten situationsgerecht kommunizieren. Die Auszubildenden führen Labor- und Verwaltungsarbeiten durch und assistieren bei Diagnose- und Therapiemaßnahmen. Darüber hinaus weisen sie nach, dass sie Erste-Hilfe-Maßnahmen durchführen können. Die Praktische Prüfung endet mit einem Fachgespräch.
Eine mündliche Prüfung wird nur als Ergänzung durchgeführt, wenn die schriftlichen Leistungen in maximal zwei Prüfungsfächern mit mangelhaft bewertet werden.
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