Der Unterricht in den Fachkursen für Schifffahrtskaufleute (Trampfahrt wie Linienfahrt) erfolgt gemäß Landeslehrplan, mit dem in NRW der Bundesrahmenlehrplan für Schifffahrtskaufleute erfüllt wird. Organisatorisch entspricht er der landeseinheitlichen Aufgliederung des Unterrichtsangebots auf drei Lernbereiche:
- berufsübergreifender Bereich mit den Fächern Religion, Deutsch, Gesellschaftslehre/Politik und Sport/Gesundheitserziehung
- berufsbezogener Bereich mit den Fächern Geschäftsprozesse in Schifffahrtsbetrieben (= spezielle Wirtschaftslehre), Kaufmännische Steuerung und Kontrolle (Rechnungswesen), Wirtschafts- und Sozialprozesse (Allgemeine Wirtschaftslehre), Datenverarbeitung und Fremdsprache(n)
- Differenzierungsbereich mit Möglichkeiten der Vertiefung und/oder Erweiterung des Unterrichtsangebotes nach örtlichen Anforderungen und Möglichkeiten.
Einen eigenständigen speziellen Fachkundeunterricht (Geschäftsprozesse sowie - ab der Mittelstufe im 2. Ausbildungsjahr - Kaufmännische Steuerungs- und Kontrollprozesse) erhalten die auszubildenden Schifffahrtskaufleute in drei Landes-Fachklassen, welche sich nach Ausbildungsdauer stufen (Unter-, Mittel- und Oberstufe).
Den übrigen nicht branchenspezifischen Unterricht aus den obengenannten Lernbereichen erfahren die Schifffahrtskaufleute in einer zusammen mit Kaufleuten für Spedition und Logistikleistungen zusammengesetzten Lerngruppe.
Am KBWR wird der Berufsschulunterricht der Schifffahrtskaufleute ausschließlich als Teilzeitunterricht erteilt. Die Auszubildenden besuchen dabei an ein bis zwei Tagen pro Unterrichtswoche das Berufskolleg und erfahren an den übrigen Tage der Woche ihre betriebliche Ausbildung im ausbildenden Unternehmen.
